Aktuelle Befragungen

Wir bitten Sie darum, Ihren Fragebogen online auszufüllen. Ein Online-Fragebogen ist nachhaltiger, schneller auszufüllen und außerdem weniger fehleranfällig als eine Papier-Version.

Bitte wählen Sie Ihre Stadt aus.

  • Die Hansestadt Lübeck erstellt die neuen qualifizierten Mietspiegel

    Update vom 12. Januar 2026: Aufgrund der teilweise sehr späten Postzustellung verlängern wir die Frist für die Vermietenden auf Ende Januar 2026.

    ACHTUNG: Die Hotline ist am 19.12.2025, sowie am 22.12. und 23.12.2025 nur eingeschränkt erreichbar.

    UPDATE vom 10. Dezember 2025: Aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten verzögert sich der Versand der Papierfragebogen. Daher ändern wir die Frist für die Mietenden auf Ende Dezember und für die Vermietenden auf Mitte Januar 2026. Wir wünschen allen Befragten eine schöne Advents- und Weihnachtszeit und hoffen, Sie finden eine Viertelstunde Zeit, die Fragen zu beantworten.

    Lübeck/Hamburg, Oktober 2025. Für die Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels 2026 für die Hansestadt Lübeck, werden im Oktober 2025 im ersten Schritt Mieterinnen und Mieter von Wohnraum in Lübeck befragt. Die Befragung der Vermieterinnen udn Vermieter wird im November starten.

    Die Teilnahme an dieser Befragung ist nach dem seit 1. Juli 2022 geltenden Mietspiegelreformgesetz verpflichtend. Mieterinnen und Mieter müssen den Fragebogen wahrheitsgemäß, vollständig und fristgerecht zum 14. November 2025 ausfüllen.

    Anfang Dezember werden allen Mieterinnen und Mietern, die nicht bis zum 14. November 2025 geantwortet haben oder die einen Papierfragebogen angefordert haben, ein Papierfragebogen plus Rückumschlag zugestellt.
    Wir bitten Sie dennoch darum, den Fragebogen online auszufüllen. Der Online-Fragebogen ist nachhaltiger, schneller und außerdem weniger fehleranfällig als eine Papier-Version.

    Vermieterinnen und Vermieter haben die Möglichkeit im Online-Fragebogen Angaben für bis zu 10 Wohnungen an einer Adresse zu machen. Im Papierfragebogen können Angaben für bis zu fünf Wohnungen an einer Adresse gemacht werden. Falls Sie in einem Objekt mehr als zehn Wohnungen vermieten oder verschiedene Objekte zusammenfassend bearbeiten wollen, nutzen Sie bitte die Exceltabelle (siehe unten).

    Sie benötigen ca. 10 Minuten um den Fragebogen auszufüllen, wenn Sie die Mietunterlagen zur Hand haben.
    Zur Anmeldung nutzen Sie die Fragebogenkennung aus dem Anschreiben (Betreffzeile).

    Dieser Link ermöglicht das Herunterladen des Papierfragebogens für Mieterinnnen und Mieter als PDF (Druckvorlage).

    Zum Fragebogen für Mieterinnen und Mieter gelangen Sie über folgenden Link: https://luebeck.mietendenbefragung.online/

    Dieser Link ermöglicht das Herunterladen des Papierfragebogens für Vermieterinnnen und Vermieter als PDF (Druckvorlage).

    Zum Fragebogen für Vermieterinnen und Vermieter gelangen Sie über folgenden Link: https://luebeck.vermietendenbefragung.online/

    Falls Sie mehr als 10 Wohnungen besitzen, können Sie sich hier den Fragebogen als Excel-Tabelle herunterladen.

    Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Mitarbeit!

Häufig gestellte Fragen/FAQ

Ein Mietspiegel vergleicht die Mieten von Wohnungen in einer Stadt.
Im Mietspiegel werden die üblichen Mieten für Wohnungen in einer Stadt dargestellt.
Die Stadt gibt dazu eine Broschüre heraus, die Mietspiegelbroschüre.
Meistens gibt es auf der Internetseite der Stadt die Mietspiegelbroschüre zum Lesen und Herunterladen.

Eine Stadtverwaltung erstellt einen Mietspiegel meistens zusammen mit Vertretern von Mieter- und Vermieterverbänden wie dem Mieterbund oder Haus&Grund. Zusammen treffen sie sich in einem Arbeitskreis und besprechen die einzelnen Arbeitsschritte.
Unterstützt wird ein Arbeitskreis von einem beauftragten Institut wie FUB IGES.

Viele Städte sind seit Juli 2022 gesetzlich dazu verpflichtet, weil sie mehr als 50.000 Einwohner hat.
Andere Städte erstellen Mietspiegel freiwillig. Dann haben sie einen besseren Überblick über die Mieten von Wohnungen in ihrer Stadt.
Die Stadtverwaltung möchte auch, dass Mieter und Vermieter einen guten Überblick haben.
Ein Mietspiegel hilft Mietern und Vermietern die Miete für eine Wohnungen zu vereinbaren.

Die Zahlen im Mietspiegel werden aus Daten berechnet, die aus den Befragungen von Mietern und Vermietern stammen.
Es werden Mieterinnen und Mieter befragt, die in der Stadt eine Wohnung gemietet haben.
Es werden Vermieterinnen und Vermieter befragt, die in der Stadt Wohnungen vermieten, auch wenn sie nicht dort wohnen.
Es werden Fragen zur Wohnung gestellt. Und es werden Fragen zur Miete gestellt.

Ja.
Seit Juli 2022 gibt es eine Auskunftspflicht für alle befragten Personen. Alle die gefragt werden, müssen ihren Fragebogen ausfüllen.
Melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben. Melden Sie sich, wenn Sie uns eine Mitteilung machen wollen.
Klicken Sie oben auf dieser Internetseite auf den Namen Ihrer Stadt. Dort steht die Telefon-Nummer und eine E-Mail-Adresse für Ihre Befragung.
Für jede Befragung steht eine Telefon-Nummer und eine E-Mail-Adresse im Anschreiben.

Wenn Sie den Fragebogen nicht über das Internet ausfüllen können, rufen Sie uns an.
Die Telefon-Nummer steht im Brief. Für jede Befragung gibt es immer auch einen Papierfragenbogen.

Es gibt eine Telefon-Hotline, die bei Fragen hilft.
Klicken Sie oben auf dieser Internet-Seite auf den Namen Ihrer Stadt.
Dort steht die Telefon-Nummer für Ihre Befragung.

Die Stadtverwaltung kann Sie mit einem Bußgeld bestrafen.
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Das Bußgeld kann bis zu 5.000 € hoch sein.

Nach der Befragung von Mietern und Vermietern werden die Daten gesammelt. FUB IGES wertet die Daten aus.
Die Ergebnisse werden in einer Mietspiegelbroschüre dargestellt.
Die Ergebnisse und die Mietspiegelbroschüre werden im Arbeitskreis besprochen.
Wenn sich alle einig sind, wird der Mietspiegel beschlossen.
In manchen Städte müssen auch die Politikern dem Mietspiegel zustimmen.

Eine Mietspiegelbroschüre muss im Internet veröffentlicht werden.
Meistens gibt es auf der Internetseite der Stadt die Mietspiegelbroschüre zum Lesen und Herunterladen.
In manchen Städten kann die Mietspiegel-Broschüre bei der Stadtverwaltung abgeholt werden. Manchmal kostet es dann eine Gebühr.

In vielen Städten gibt es auf der Internetseite einen „Mietspiegel-Rechner“. Die Namen dafür sind unterschiedlich.
Auf so einer Internetseite macht man Angaben zu der Wohnung durch Klicken oder Eintippen. Ein Programm rechnet die Miete für die Wohnung aus. Das Ergebnis ist nur ein Vergleich. Wichtig sind nur die Ergebnisse aus der Mietspiegel-Broschüre.

Wenn man Hilfe braucht, helfen die Vereine für Mieter und die Vereine für Vermieter weiter. Die gibt es fast in jeder Stadt.
Es gibt auch spezielle Anwälte für Mietrecht.