OVG bestätigt Repräsentativerhebung
F+B hat im Jahr 2011 im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg eine Repräsentativerhebung im Hamburger Stadtteil St. Georg durchgeführt, die als gutachterliche Grundlage für den Erlass einer Sozialen Erhaltungs- und Umwandlungsverordnung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) diente.
Gegen den Erlass einer solchen Verordnung und das methodische Vorgehen im Rahmen der Untersuchung gab es eine Normenkontrollklage vor dem Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG). Das OVG hat nun die Klage zurückgewiesen und im Rahmen der Urteilsverkündung u. a. auch das methodische Vorgehen von F+B im Rahmen der Untersuchung bestätigt. Das vollständige Urteil finden Sie hier:
>> Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts