Ehemalige Flüchtlinge als Mieter


Mittlerweile haben wir über 200 Hausmeister, Vermieter, Mitarbeiter in Geschäftsstellen, Sachbearbeiter in der Wohnungsverwaltung, im Mahn- und Klagewesen und in den technischen Regiebetrieben in Kernfragen des Umgangs mit ehemaligen Flüchtlingen geschult. Diese drängen seit Monaten zu zehntausenden raus aus ihren Sammelunterkünften und hinein in die Normalmietverhältnisse. Dabei ergeben sich eine Fülle von rechtlichen, kulturellen, religiösen und sprachlichen Herausforderungen, die alle Mitarbeiter intensiv fordern, manche aber an ihre Belastungsgrenze bringen. Einige auch darüber hinaus. Zentrales Missverständnis ist ein völlig anderes Verständnis von Gerechtigkeit und Rechtsstaat. Hier werden dem Anspruch nach gleiche Fälle auch gleich beurteilt und der Reihe nach abgearbeitet ohne Ansehen von Macht, Geld, Einfluss, Aussehen, Religion oder Geschlecht. Zwischen Casablanca und Kundus trifft die Obrigkeit häufig willkürliche Entscheidungen.

 

Lesen Sie Bericht und Interview in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift DW Die Wohnungswirtschaft

 

 

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