Schlüssiges Konzept für Kiel im Wesentlichen gebilligt
Der 6. Senat des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 19.5.2014 (Az.: L 6 AS 18/13, L 6 AS 171/12, L 6 AS 146/13) im Wesentlichen das von F+B für die Landeshauptstadt Kiel erarbeitete Konzept zur Ermittlung der Mietobergrenzen für Hartz IV-Empfänger als schlüssiges Konzept gebilligt.
Insbesondere wurde die Datengrundlage des Kieler Mietspiegels vom Gericht als repräsentativ und valide bezeichnet. Weiterhin wurde festgestellt, dass das untere Drittel der Mietspiegelmieten ausreichend für die Bestimmung der Mietobergrenzen nach SGB II/XII ist. Auch das F+B-Konzept zur Bestimmung der kalten Betriebskosten aus den Daten der Mietspiegelerhebung wurde in vollem Umfang bestätigt.
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Dr. Michael Clar
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