Mietspiegel Düren - Befragung beginnt


Die Stadt Düren erstellt erstmals einen qualifizierten Mietspiegel - Die Befragung von Vermieterinnen und Vermietern startet im August 2024

 

Düren/Hamburg.  Bereits seit Mitte der 90er-Jahren erstellt die Stadt Düren regelmäßig Mietspiegel für das Stadtgebiet. Mit Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes vom 1. Juli 2022 ist die Stadt nun auch rechtlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Dazu arbeitet sie mit uns - dem Forschungsinstitut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH aus Hamburg - zusammen.

 

Die Stadt Düren stellt den Fragebogen erstmals nur digital zur Verfügung und bittet um Beantwortung über das Internet. Sie können an der Befragung bequem mit dem Smartphone, Tablet oder Computer teilnehmen. Wir bitten Sie darum, den Fragebogen online auszufüllen. Der Online-Fragebogen ist nachhaltiger, schneller und außerdem weniger fehleranfällig als die Papier-Version.

 

Der online-Fragebogen bietet die Möglichkeit, für bis zu 10 Wohnungen Daten abzugeben. Er steht in mehreren Sprachen zur Verfügung, die Sie nach der Anmeldung auswählen können.

 

Falls Sie keine Möglichkeit haben, den Fragebogen über das Internet zu beantworten, wenden Sie sich bitte an unsere Telefon-Hotline. Ihnen werden die Befragungsunterlagen rechtzeitig zugesendet.

 

Fragen, Mitteilungen oder Papierfragebogen-Bestellungen:

Telefon-Hotline | Tel. 040/280810-42 | Mo. – Fr. 9 - 16 Uhr

E-Mail: mietspiegel.dueren@fub.iges.com | Bitte geben Sie Ihre Fragebogenkennung an.

 

Als Ansprechpartner bei der Stadt Düren steht Ihnen zur Verfügung:

Bernd Korall I Tel. 02421/25-2705 | Mo. – Do. 09:00 - 11:00 Uhr

E-Mail: wohnungswesen@dueren.de | Bitte geben Sie Ihre Fragebogenkennung an.

 

Möglichkeiten der Datenübermittlung:

  • Nutzen Sie vorzugsweise den Service, Ihre Daten online zu übermitteln. Der Fragebogen steht Ihnen unter dem Link dueren.mietspiegelbefragung.de digital zur Verfügung. Die sechsstellige Fragebogenkennung ermöglicht Ihnen das Login.
  • Einen Papierfragebogen füllen Sie mit einem schwarzen oder blauen Kugelschreiber gut leserlich aus und senden ihn im beigefügten Freiumschlag zurück.
  • Sie können die Seiten des Fragebogens auch vollständig einscannen oder abfotografieren und an die E-Mail-Adresse mietspiegel.dueren@fub.iges.com senden.

Downloadbereich der Unterlagen der Vermieterbefragung zum Mietspiegel Düren:

Zum Jahreswechsel 2024/2025 wird die Stadt Düren das Ergebnis auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

 

Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten:

Wie wird der Mietspiegel erarbeitet?

Die Zahlen im Mietspiegel werden aus Daten berechnet, die aus der Befragung von Vermieterinnen und Vermietern stammen. Die Befragung findet statt zwischen Mitte August und Ende September 2024.

 

Es werden Vermieterinnen und Vermieter befragt, die in Düren Wohnungen vermieten, auch wenn sie nicht in Düren wohnen.

 

In der Befragung werden Daten abgefragt, wie die Miete für die Wohnung, die Größe von der Wohnung, das Baujahr von dem Haus, die Ausstattung von der Wohnung und der Beginn des Mietvertrages.

Muss ich an der Befragung teilnehmen?

Ja. Seit Juli 2022 gilt eine Auskunftspflicht für alle Befragten. Sie müssen den Fragebogen vollständig und richtig ausfüllen und rechtzeitig zurücksenden.

Melden Sie sich am besten möglichst bald, wenn Sie Fragen haben oder uns eine Mitteilung machen wollen.

Was bedeutet die Fragebogenkennung?

Die Fragebogenkennung hilft uns zu erkennen, wer von den angeschriebenen Personen bereits geantwortet hat.

Weiterhin ist die Fragebogenkennung das erforderliche Kennwort zum Einloggen in den Online-Fragebogen.

Ich wohne selber in der Wohnung, muss ich trotzdem antworten?

Ja. Teilen Sie uns am besten möglichst rasch mit, dass Sie die Wohnung selber bewohnen.

Wenn Sie also eine Wohnung besitzen und selber darin wohnen, teilen Sie uns das gerne telefonisch oder per E-Mail mit. Geben Sie dabei bitte die Fragebogenkennung an.

Wir notieren diese Angaben und Sie haben an der Befragung teilgenommen.

Muss ich Angaben zu allen Wohnungen an der Adresse machen?

Sie brauchen keine Angaben zu machen, für Wohnungen, die Ihnen nicht gehören. Liefern Sie bitte nur Daten für Wohnungen, die Sie besitzen und die Sie nicht selber bewohnen.

Gehört Ihnen innerhalb des Gebäudes eine Wohnung, machen Sie bitte nur Angaben für diese eine Wohnung.

Was tue ich, wenn meine Wohnung/en verwaltet werden?

Wenn Ihre Immobilie(n) von einer Hausverwaltung betreut werden, geben Sie die Befragungsunterlagen gerne an die Hausverwaltung weiter.

Der Fragebogen kann auch von Ihrer Hausverwaltung ausgefüllt werden.

Ich habe meine Wohnung/en verkauft. Was soll ich tun?

Sie sind nicht Eigentümerin oder Eigentümer einer Wohnung an der genannten Adresse oder Sie haben die Wohnung/en verkauft,

Teilen Sie uns das möglichst rasch mit. Für Sie ist die Befragung dann beendet.

Wir haben dann die Möglichkeit, die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer anzuschreiben.

Was bedeutet "preisgebundene Miete"?

Es gibt eine "preisgebundene Miete" oder "Fördermiete" für sogenannte Sozialwohnungen. Die Miete ist dann durch ein Gesetz oder im Zusammenhang mit einer öffentlichen Förderung festgelegt worden. In der Regel muss man für so eine Wohnung einen Wohnberechtigungsschein (WBS) vorlegen.

Eine preisgebundene Miete ist meistens zeitlich begrenzt. Die Förderfrist endet zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Bleibt die Miete nach diesem Zeitpunkt gleich, gilt das weiter wie eine preisgebundene Miete, Wird die Miete nach Ablauf der Förderfrist geändert, gilt diese Miete wieder als frei finanzierte Miete.

Preisgebundene Mieten werden im Mietspiegel nicht berücksichtigt. Deshalb möchten wir das wissen.

 

Wen frage ich, wenn ich mit dem Fragebogen nicht klar komme?

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung!

FUB IGES

Telefon-Hotline | Tel. 040/280810-42 | Mo. – Fr. 9 - 16 Uhr

E-Mail: mietspiegel.dueren@fub.iges.com

Fax: 040/28 08 10-20

Bitte geben Sie Ihre Fragebogennummer an.

Wie geht es weiter?

Wenn Sie möglichst rasch an der Befragung teilnehmen, ist die Befragung für Sie beendet.

Falls Sie sich nicht melden, werden Sie ein zweites Schreiben erhalten, um Sie an die Teilnahme zu erinnern.

Wann ist der neue Mietspiegel fertig?

Nach der Befragung von Vermieterinnen und Vermietern werden die Daten von FUB IGES ausgewertet.

Die Ergebnisse werden vom Arbeitskreis Mietspiegel geprüft.

Zum 1. Januar 2025 wird der Mietspiegel Düren veröffentlicht.

Die Broschüre kann dann von der Internetseite der Stadt Düren heruntergeladen werden.

Zur Erstellung des Dürener Mietspiegels 2025

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmieten. Er gibt die Mieten für Wohnungen in einer Stadt wieder und dient in erster Linie der Information von Mieter*innen und Vermieter*innen. Ziel der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels ist es, die aktuellen Mietpreise in Düren zu ermitteln und Rückschlüsse auf die Entwicklung des örtlichen Mietwohnungsmarktes zu ziehen.

 

Wir haben aus den Datenbeständen der Stadt Düren eine Zufallsstichprobe gezogen. Dabei sind ca. 3.000 Vermieterinnen und Vermieter zufällig ausgewählt worden. Die Teilnahme an der Befragung ist nach dem neuen Mietspiegelreformgesetz verpflichtend. Nur durch eine hohe Beteiligung und Ihre Unterstützung wird eine repräsentative Abbildung des Dürener Mietgefüges erst möglich.

 

Der Mietspiegel wird aus Wohnungsdaten errechnet, die mit Hilfe einer schriftlichen Befragung von Vermieter*innen gesammelt werden. Für die Durchführung der Befragung und die wissenschaftliche Auswertung arbeitet die Stadt Düren mit uns - dem Forschungsinstitut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH aus Hamburg - zusammen. Begleitet wird die Erstellung des Mietspiegels von einem Arbeitskreis aus Interessenvertreter*innen der Vermieter*innen und der Mieter*innen.

Datenschutzrechtliche Hinweise der Stadt Düren

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels (Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten) verarbeitet. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist das Mietspiegelreformgesetz, insbesondere § 558 c und § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit Artikel 238 §§ 1-4 Einführungsgesetz zum BGB (EG BGB) sowie Artikel 6 Abs. 1 c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ihre Daten hat die Stadt Düren bei der Verwaltung der Grundsteuer (nach Artikel 238 § 1 Abs. 1 EG BGB) und der Meldestelle (nach Artikel 238 § 1 Abs. 2 EG BGB) erhoben.

 

Alle Angaben werden strikt vertraulich behandelt und für den vorgenannten Zweck von FUB IGES im Auftrag der Stadt Düren anonymisiert ausgewertet. Es wird keine personenbezogene Zuordnung der Daten aus dem Fragebogen vorgenommen. Die einzelnen Fragebögen werden keinem Dritten zugänglich gemacht. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Fragebögen datenschutzkonform vernichtet. Die erfassten Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach Artikel 238 § 1 Abs. 4 EG BGB gelöscht.

 

Die anonymisierte Auswertungsdatei darf nach den neuen gesetzlichen Vorgaben auch für wissenschaftliche Zwecke, wie z.B. die Untersuchung der statistischen Methodik zur Erstellung von Mietspiegeln, verwendet werden (Artikel 238 § 3 Abs. 4 EG BGB).

Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Mitarbeit!

Ansprechpartner

Visitenkarte Philipp Elsbernd

Philipp Elsbernd
philipp.elsbernd@fub.iges.com
(040) 28 08 10-24

Visitenkarte Laura-Marie Wollmer

Laura-Marie Wollmer
laura-marie.wollmer@fub.iges.com
(040) 28 08 10-33

Visitenkarte Dorothee Tervoert


Dorothee Tervoert
dorothee.tervoert@fub.iges.com
(0 40) 28 08 10-14

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