Schlüssiges Konzept - grundsicherungsrelevanter Mietspiegel

FUB IGES erstellt grundsicherungsrelevante Mietspiegel auf Basis eines Schlüssigen Konzeptes zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII.
Durch die Ermittlung aktueller Angemessenheitsrichtwerte im Rahmen eines Schlüssigen Konzept bietet FUB IGES eine rechtsichere Grundlage für die Erbringung der Leistung der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sowie die Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Wir gewährleisten, dass alle Anforderungen des Bundessozialgerichtes an ein „Schlüssiges Konzept“ erfüllt werden. FUB IGES erstellt Schlüssige Konzepte als eigenständiges Produkt aber auch in Kombination mit qualifizierten Mietspiegeln.
Alle zwei Jahre ist eine Aktualisierung der Angemessenheitswerte sinnvoll. FUB IGES führt eine Fortschreibung Ihres Schlüssigen Konzeptes mittels bundeslandspezifischem Verbraucherpreisindex durch.
Ihre Vorteile mit FUB IGES:
- Rechtssicherheit bei der Erbringung der Grundsicherungsleistungen
- Analyse und Abbildung lokaler Wohnkosten
- Einsparung bei Ihren Sozialausgaben
- Grundlage für die Erlassung von Verwaltungsrichtlinie
- Gewährleistung einer hohen Objektivität des Fachgutachtens durch ein unabhängiges Institut mit langjährigen Erfahrungen in der Erstellung und Fortschreibung
- Bearbeitungszeitraum innerhalb von vier bis sechs Monaten
- Rechtsicherheit durch Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben und Hinweisen
Ein rechtsicheres Gutachten unterstützt Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Fachabteilungen in der täglichen Arbeit im Rahmen der Kostenübernahme der angemessenen Wohnkosten für Transferleistungsempfängerinnen und Transferleistungsempfänger.

Produktdetails
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 22.09.2009 (B 4 AS 18/09 R) ist ein Konzept schlüssig, wenn es mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Die Datenerhebung erfolgt auf ausschließlich in dem genau eingegrenzten Vergleichsraum
- Keine Verdichtung auf ein bestimmtes Stadtviertel und Vermeidung von “Brennpunkten“ durch soziale Segregation (sogenannte “Ghettobildung“)
- Nachvollziehbare Definition des Beobachtungsgegenstandes (Art der Wohnung, Differenzierung nach Standard der Wohnung, Brutto- bzw. Nettokaltmiete und der Wohnungsgröße)
- Angaben über den Beobachtungszeitraum
- Art und Weise der Datenerhebung (Benennung und Festlegung der Erkenntnisquellen)
- Repräsentativität des Datenmaterials (Angebots-, Neuvertrags-, und Bestandsmieten)
- Einhaltung anerkannter mathematischer-statistischer Grundsätze der Datenerhebung und Datenauswertung (Validität)
- Angaben über die gezogenen Schlüsse aus der erfolgten Auswertung
FUB IGES erfüllt bei der Konzepterstellung alle Anforderungen. Auf Basis der Datenanalyse zu den Nettokaltmieten und den kalten Betriebskosten erfolgt die Berechnung der Angemessenheitsrichtwerte. In einer Richtwerttabelle werden die ausgewiesenen Mietobergrenzen differenziert nach Gemeinde bzw. Vergleichsraum und Bedarfsgrößenklasse dargestellt.

Projektverlauf

Projektreferenzen
FUB IGES hat vielfache Erfahrungen in den Erstellungen von Schlüssigen Konzepten sowohl für Städte als auch für Flächenlandkreisen.
- Landkreise: LK Nordwestmecklenburg, Ilm-Kreis, LK Mayen-Koblenz, LK Mittelsachsen, LK Holzminden, Kreis Lippe, LK Oberhavel, LK Ostprignitz-Ruppin
- Städte: Bremen, Bielefeld, Dessau-Roßlau, Freiburg i.Br., Baden-Baden, Lübeck
- Kombination qualifizierter Mietspiegel und Schlüssiges Konzept: Lübeck, Freiburg i. Br., Bielefeld, Kreis Gütersloh, Baden-Baden
Kreis Lippe und Mietspiegel Stadt Bad-Salzuflen

Produktfamilie Mietspiegel/KDU-Mietpreiskompass
Weitere Dienstleistungen von FUB IGES in Zusammenhang mit Mietwerterhebungen:
- KDU-Mietpreiskompass
- Qualifizierte Mietspiegel
FUB IGES erstellt qualifizierte und einfache Mietspiegel sowie Schlüssige Konzepte mittels standardisierter Datenerhebung und führt sämtliche Befragungs- und Analysearbeiten durch.
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