Vortrag auf dem Deutschen Immobilientag des IVD


Mit der Mietspiegelreform ist damit zu rechnen, dass vermehrt Mietspiegel in Gemeinden aufgestellt werden, die vorher keinen Mietspiegel aufwiesen (was ja in der Beschlussfassung des Bundestages bei Gemeinden über 50.000 Einwohner zur Pflicht geworden ist). Dies verringert grundsätzlich den Bedarf an Sachverständigengutachten. Zudem werden mit der Mietspiegelreform verschiedene Erleichterungen bei der Erstellung von Mietspiegel eingeführt. Unter anderem hat der Gesetzgeber eine Auskunftspflicht vorgesehen, die die empirische Qualität weiter verbessern wird. Eine verbesserte empirische Qualität wiederum stärkt die Akzeptanz der ortsüblichen Vergleichsmiete im Vorfeld von Mieterhöhungen/Zustimmungsklagen. Schließlich werden durch die neu normierte Stärkung von Mietspiegeln (Vermutungswirkung) allgemein, womöglich mehr Gerichte nur noch auf Grundlage des Mietspiegels entscheiden.

 

Insgesamt rechnet F+B durch die vermehrte Aufstellung von Mietspiegeln, dass sich der Bedarf an Sachverständigengutachten in Teilen verringern wird. Auf der anderen Seite ist indes damit zu rechnen, dass je nach Lage vor Ort nach wie vor, Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen (Einzel-)Vergleichsmiete wichtig sein werden.

 

Zur Präsentation im PDF-Format.

 

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