Wahlfreiheit oder Methodenzwang?


Hamburg, 14.03.2019. Seit der Gesetzgeber das Instrument des mietspiegel 1974 eingeführt hat, wurden die Preisübersichten entweder mit Hilfe einer tabellarischen Auswertung als sogenannte Tabellenmietspiegel erstellt oder - methodisch anspruchsvoller - mit Hilfe einer unterschiedlich ausgestalteten Regressionsanalyse erarbeitet und dann als Regressionsmietspiegel bezeichnet. Es bestand jahrzehntelang so etwas wie eine friedliche Koexistenz, verbürgt durch die methodische Wahlfreiheit der beauftragenden Kommune.

 

Entsprechend wurden und werden auf absehbare Zeit die Mietspiegel in den beiden größten deutschen Städten Berlin und Hamburg als Tabellenmietspiegel erstellt, während in der drittgrößten Stadt München, aber auch in Frankfurt und anderswo in vielen kleineren Städten Regressionsmietspiegel zur Anwendung kommen.

 

In den letzten Monaten ist allerdings - ausgelöst duurch Initiativen einzelner Wohnungs- und Immobilienunternehmen, von Lehrstuhlinhabern für Betriebswirtschaft und Statistik und von Interessengruppen innerhalb einer Partei - eine grundlegende methodische Abwertung von Tabellenmietspiegeln erfolgt.

 

Warum beide Methoden ihre Berechtigung haben, und wir uns, im Interesse von Kommunen, Mietern und Wohnungseigentümern, deshalb dafür einsetzen sollten, wieder eine friedliche Methoden-Koexistenz sicherzustellen, erläutert Dr. Bernd Leutner, Geschäftsführer von F+B, im Artikel "Wahlfreiheit oder Methodenzwang?" in der Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht 3/2019".

 

 

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Prof. Dr. Bertram Häussler

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