DigiNetzG: White Paper

Die digitale Agenda der Bundesregierung und die Breitbandoffensiven der Bundesländer verfolgen das politische Ziel, leistungsstarke Breitbandanschlüsse mit mindestens 50 Mbit/s in die Fläche zu bringen und Deutschland digital wettbewerbsfähig zu machen. Die Wohnungswirtschaft wird nun mit Inkrafttreten des DigiNetzG Mitte November 2016 massiv in diese Digitalisierungsstrategie einbezogen. Das neue Gesetz erzwingt die Installation von gebäudeinternen Hochleistungsnetzen auf Glasfaserbasis bei Neubauten und nach umfassenden Sanierungen.
Wenn Mieter in bestehenden Wohngebäuden zukünftig Signallieferungsverträge mit (neuen) Providern abschließen, die bisher keinen Zugang in die Hausverteilnetze besitzen oder wenn diese Netze der Netzebene 4 technisch nicht in der Lage sind, die benötigte Bandbreite zur Verfügung zu stellen, müssen Wohnungsunternehmen und andere Eigentümer unter bestimmten Bedingungen Eingriffe in ihr Eigentumsrecht ertragen. Konkret bedeutet das, einen Übergabepunkt an das neue übergeordnete Glasfasernetz auf dem eigenen Grundstück zu dulden, die Mitbenutzung der hausinternen Leerrohre gewähren zu müssen oder sogar die Verlegung eines zweiten Glasfaser-Kabelnetzes hinnehmen zu müssen, das bis in die Wohnungen reicht.
Hier entsteht aktuell ein großer Beratungsbedarf in technischer, vertragsrechtlicher und wohnungswirtschaftlicher Hinsicht – kompetent und möglichst neutral.
Zu diesem Zwecke haben das baden-württembergische Beratungsunternehmen für Glasfasernetze tkt und F+B einen Kooperationsvertrag geschlossen. F+B ist als immobilienwirtschaftliches Marktforschungsinstitut und auf die Wohnungswirtschaft spezialisierter Unternehmensberater ein idealer Partner für tkt. Da F+B außerdem auch für Kommunen, Landesregierungen und andere Gebietskörperschaften Mietspiegel und Gutachten für die Entwicklung der Daseinsvorsorge bei der Wohnraumversorgung sowie der Kita- und Seniorenbedarfsplanung erstellt, existieren auch von dieser Seite hervorragende Zugänge zu den kommunalpolitischen Entscheidungsträgern. Gerade bei der Entwicklung von tragfähigen Betreiberkonzepten und vor dem Hintergrund der neuen Eingriffs- und Duldungsregelungen bei der Verlegung von Glasfasernetzen im DigiNetzG ist eine enge Kooperation von Kommunen/ Landkreisen, Grundstückseigentümern, Gewerbeunternehmen und Telekommunikations-Providern Voraussetzung für die Umsetzung der bundes- und landespolitischen Ziele beim Breitbandausbau auf Glasfaserbasis. Hier sind tkt und F+B zusammen ein starkes Kompetenzteam. Außerdem wird durch die F+B-Standorte in Hamburg und Neuss eine größere Nähe zu aktuellen und potenziellen Beratungsmandaten in Nordrhein-Westfalen und Norddeutschland sowie insgesamt in der Wohnungswirtschaft ermöglicht.
Hier finden Sie das White Paper dazu mit vielen Grafiken und Tabellen sowie mit Hintergrundinformationen und Fallbeispielen.
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