Schlüssige Konzepte
Der Gesetzgeber und die Sozialgerichte fordern für die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sowie die Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) vom Leistungserbringer ein „Schlüssiges Konzept“ zur Abbildung der lokalen Wohnkosten.
FUB IGES erstellt, nachdem vom Bundessozialgericht aufgestellten Anforderungen auf Basis von Datenerhebungen und -auswertungen entsprechende „Schlüssige Konzepte“, die eine Rechtssicherheit bei der Erbringung der Grundsicherungsleistungen differenziert nach Vergleichsräumen und Bedarfsgrößenklassen ermöglichen. Als unabhängiges Institut mit langjährigen Erfahrungen in der Erstellung und Fortschreibung „Schlüssiger Konzepte“ gewährleistet FUB IGES eine hohe Objektivität. Das von FUB IGES entwickelte Modell berücksichtigt insbesondere die ausreichende Versorgung der Hilfeempfänger mit nicht angemessenen Wohnkosten mit entsprechendem Wohnraum zu angemessen Kosten.
FUB IGES erstellt Schlüssige Konzepte als eigenständiges Produkt aber auch in Kombination mit qualifizierten Mietspiegeln.