KDU-Mietpreiskompass

Viele Städte und Kreise erstellen zur Festlegung maximaler Angemessenheitswerte für die Kosten der Unterkunft (KDU) nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII gemäß den Vorgaben des Bundessozialgerichtes (BSG) „schlüssige Konzepte“. Eine Forderung des BSG besagt, dass sichergestellt werden muss, ob die Möglichkeit der Anmietung einer Wohnung im Rahmen der Angemessenheitsrichtwerten von Transferleistungsempfängerinnen und -empfängern auf dem örtlichen Wohnungsmarkt besteht oder bestand.

Für den laufenden Vollzug dieser Richtlinie ist eine kontinuierliche Beobachtung des lokalen Wohnungsmarktes sinnvoll. Diese Aufgabe ist zeit- und kostenintensiv und begrenzt die Kapazitäten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachabteilungen. 

Der KDU-Mietpreiskompass bietet eine deutliche Verwaltungsvereinfachung durch den webbasierten Zugriff auf digitale Wohnungsmarktdaten für Ihre Stadt oder Ihren Landkreis.

Der Zugriff auf unsere Angebotsmietdatenbank bietet Ihnen neben einer aktuellen Übersicht, auch eine langfristige Archivierung über die Verfügbarkeit angemessener Mietwohnungen. Im KDU-Mietpreiskompass werden alle verfügbaren Mietwohnungsangebote aus Online- und Printmedien erfasst, ausgewertet und gespeichert.

Der niedrigschwellige Zugang über gängige Internetbrowser (z. B. Edge, Chrome, Firefox) sichert eine unkomplizierte Nutzung ohne zusätzliche Software.

Die Sicherung und Speicherung der Mitwohnungsangebote im KDU-Mietpreiskompass bedeutet eine langjährige Dokumentation und Nachweismöglichkeit bei Gerichtsverfahren.

Die Datenerfassung und -pflege sowie die Datenhaltung und Archivierung übernehmen wir, Sie können sich auf Ihre Fachfragen konzentrieren.